In unserem Download-, Streaming- und Verleihangebot stellen wir als Medienzentrale Filme (Spiel-, Kurz- und Dokumentarfilme) zur Verfügung. Das Besondere daran ist das Recht zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung. Das heißt, alle unsere Filme dürfen im nichtgewerblichen Rahmen in den Bereichen Seelsorge, Schule und außerschulischer Bildung innerhalb des Erzbistums Köln und der zur Kirchenprovinz Köln gehörenden Bistümer vorgeführt werden.
Was ist mit Filmen, die wir nicht verleihen?
Über unseren eigenen Filmbestand hinaus gehend bieten wir Ihnen in Kooperation mit dem Katholischen Filmwerk die Möglichkeit, aus einem Pool von über 2.000 Spielfilmen den Wunschfilm für Ihre Vorführung auszuwählen. Dieses zusätzliche Lizenzierungsangebot heißt "kfw-BOUQUET". Für die in diesem Angebot enthaltenen Titel können wir Ihnen die nichtgewerblichen-öffentlichen Vorführrechte vermitteln, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie läuft es ab?
Wenn Sie einen Film, den Sie nicht bei uns entleihen können, einsetzen möchten, recherchieren Sie, ob der Titel in dem oben genannten Pool "kfw-BOUQUET" im laufenden Quartal verfügbar ist. Sodann benötigen Sie eine Kopie des Films, die Sie sich selbst besorgen. Um den Film nun nichtgewerblich-öffentlich aufführen zu dürfen, sind folgende Bedingungen unbedingt zu beachten:
- Dieses Lizenzmodell gilt nur für Kund*innen aus den Bereichen Schule und kirchliche Institutionen. Die Nutzung erfolgt gemäß dem jeweiligen Bildungsauftrag.
- Sie prüfen, ob der Film nicht in unserem regulären Download- und Verleihangebot verfügbar ist. Für Filme, die sich in unserem regulären Programm befinden, vermitteln wir KEINE zusätzliche Vorführlizenz über das kfw-BOUQUET. In diesem Fall kann der Film nur aus unserem regulären Angebot (Download bzw. Ausleihe) genutzt werden.
- Sie prüfen, ob der Film im aktuellen Quartal lizenzierbar ist (s. unten unter Downloads) und besorgen sich eine legal erworbene handelsübliche DVD oder BluRay.
- Bitte beachten Sie hierbei: Da sich das Titelangebot des kfw-BOUQUET in jedem Quartal verändern kann, sind verbindliche Voranmeldungen nur für das jeweils laufende Quartal möglich.
Sie informieren uns vorab schriftlich - unter Verwendung des auf dieser Website bereitgestellten > Antragsformulars (PDF) - über die geplante Vorführung.
Die Kosten für die Vorführlizenz entnehmen Sie bitte den > Informationen zum Angebot der Medienzentrale (PDF).
Das ist noch wichtig:
- Keine Werbung für die Veranstaltung mit Angabe des Filmtitels im Internet und Zeitung - siehe > Infoblatt "Was geht? Werbung für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen" (PDF)
- Keine Open-Air-Veranstaltungen
- Veranstaltungen, die voraussichtlich mehr als 50 Zuschauer haben werden, sind gesondert zu beantragen.
- Die Filme dürfen lizenzrechtlich nur innerhalb des Gebietes des Erzbistums Köln und der Kirchenprovinz Köln gezeigt werden.
Downloads:
> Infoblatt "Was geht? Werbung für nichtgewerbliche öffentliche Filmvorführungen" (PDF)
> Informationen zum Angebot der Medienzentrale (PDF)
Die Medienzentrale verleiht ausschließlich urheberrechtlich einwandfreie Medien. Unsere DVDs und Online-Filme beinhalten die sogenannten V+Ö-Rechte, also die Rechte zum Verleih und zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung.
Immer wieder werden in Schulen, Bildungseinrichtungen und Pfarrgemeinden Filme vorgeführt, die nicht zur öffentlichen Vorführung lizenziert sind. Hierbei handelt es sich in der Regel um Titel, die im Fernsehen aufgezeichnet wurden, aus dem Internet downgeloaded oder gestreamt werden oder um Kauf-DVDs. Jede Vorführung solcher Filme, die nur die Freigabe zur privaten Nutzung beinhalten, ist illegal.